Re: Nuenen 2018
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 08:49
Hallo
Ich denke, das Thema hat sich seit dem 22.Mai 2017 weitestgehend erledigt:
Gruß
Christian
PS: Das steht aber erst seit dem 22. Mai konkret dort drin. Daher hat Bas ja angeboten, schriftliche Einladungen zu verschicken, die bestätigen, dass man als Teilnehmer, also nicht gewerbsmäßig, dort hinreist.
Ich denke, das Thema hat sich seit dem 22.Mai 2017 weitestgehend erledigt:
Ich denke mal, dass wir weder geschäftsmäßig, noch gewerblich unterwegs sind.Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)
Zu § 30: Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot •Zu Absatz 3:
•Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Gruß
Christian
PS: Das steht aber erst seit dem 22. Mai konkret dort drin. Daher hat Bas ja angeboten, schriftliche Einladungen zu verschicken, die bestätigen, dass man als Teilnehmer, also nicht gewerbsmäßig, dort hinreist.