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Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 19:40
von wollitell1704
Das ist richtig, allerdings sagte mir der gute Mann, dass ich dann trotzdem ein eigenes Kennzeichen brauche, welche (so vermutete er nur) wohl dann grün sein würde. Nach wie vor, hab ich dann wohl kaum Vorteile noch. Ich versuch schon den ganzen Abend was zu finden, ob ich mit meiner Klasse B einen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen (also ohne Lof-Nutzung) und dahinter einen zweiachsigen Anhänger mit schwarzen Nummern fahren darf. Die Sache mit den Gesamtgewichten hab ich mittlerweile geschnallt, und das sollte irgendwie zu machen sein, denke ich. Ich weiß nur nicht wie das mit der Anzahl der Achsen ist. Unter Lof-Nutzung darf ich ja quasi alles, aber das ist ja nunmal nicht gegeben...
Ist es nicht schön was der neue Führerschein so alles anrichtet? Hätte ich Klasse 3 wär das alles egal, anmelden und fertig...

Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 20:52
von MotorenMatze
Hallo,
ich möchte mich mal einklinken zum Thema Nummernschilder. Also wenn dein Schlepper "schwarze Kennzeichen" oder "rote 07er Kennzeichen" hat muss dein Anhänger angemeldet sein egal wie schnell du fährts. Nur wenn der Schlepper "grüne" Kennzeichen hat darfst du einen anhänger für Landwirtschaftliche Zwecke dran hängen. Dann musst du aber auch in die Berufsgenossenschaft einzahlen!

Also wenn du keine Landwirtschaft hast bleibt dir nur übrig den Anhänger anzumelden!

Gruß Mathias

Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 21:24
von wisbo
Mathias hat geschrieben:Hallo,
i Nur wenn der Schlepper "grüne" Kennzeichen hat darfst du einen anhänger für Landwirtschaftliche Zwecke dran hängen. Dann musst du aber auch in die Berufsgenossenschaft einzahlen!
Nichts durcheinanderhauen!
Auch ein Fz. mit grünem Kennzeichen muß regulär angemeldet sein, die grüne Farbe signalisiert nur "Steuerbefreit".
Das kann ein LOF-Fahrzeug sein, Fz. des DRK z.b., oder ein normaler Anhänger, dessen Steuer auf dem Zugfahrzeug "liegt".

Zulassungsfrei heisst Zulassungsfrei, wie bei 'ner Mofa z.B.
Man braucht lediglich eine Betriebserlaubnis und evtl. ein sog. Folgekennzeichen. (Anhänger trät Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Teilweise kommt noch Versicherungspflicht dazu, wie beim Mofa.

Und an einen Trecker kann man, ob "grün" oder nicht, anhängen, was man will, wenn es ggf. zugelassen ist.
Einen "grünen" Abnhänger darfst Du an jedes Fz. hängen, solange die Fahrt im LOF-Bereich liegt, die Steuer auf dem Zug-Fz, oder sonstigwie steuerbegünstigt ist.

Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 21:29
von Oldtimeroskar
In unserer Baufirma haben wir Kompressoren und Stromaggregate mit einem 80km/h Fahrgestell.Ein einziger Kompressor hat ein eigenes Nummernschild,die anderen haben wir mit 25km/h Schildern versehen und das reicht.Bei einer Polizeikontrolle ist ein Fahrer darauf hingewiesen worden,dass er nicht schneller fahren darf als 25km/h.Also eine gezogene Arbeitsmaschine darf demnach ohne eingenes Nummernschild gezogen werden.Aber nicht schneller als 25km/h.
Stefan

Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 22:05
von k12m
Hallo,

baue Dir doch einfach noch einen Generator auf den Anhänger den Du von einem der Motoren antreiben lässt, und schon hast Du eine fahrbare Netzersatzanlage. Das geht meiner Meinung nach als gezogene fahrbare Arbeitsmaschine durch. Weiterer Vorteil ist, dass Du auf Treffen direkt mit Strom versorgt bist!

Gruß
Johann

Re: Anhänger

Verfasst: Mi 26. Jan 2011, 22:09
von MotorenMatze
wisbo hat geschrieben: Nichts durcheinanderhauen!
Auch ein Fz. mit grünem Kennzeichen muß regulär angemeldet sein, die grüne Farbe signalisiert nur "Steuerbefreit".
Das kann ein LOF-Fahrzeug sein, Fz. des DRK z.b., oder ein normaler Anhänger, dessen Steuer auf dem Zugfahrzeug "liegt".

Mit DRK usw. das ist klar und das es steuerbefreit bedeutet ist auch klar. (Bin Landmaschinenhändler kenne mich da schon etwas aus)
Aber diese Steuerbefreiung bekommt man nunmal bei einer Landwirtschaftlichen Zugmaschine nur wenn man in die Berufsgenossenschaft einzahlt!!

Es geht hier aber wenn ich das richtig verstanden habe darum das wollitell1704 den Anhänger mit einem Schlepper mit schwarzen Kennzeichen ziehen will.
wollitell1704 hat geschrieben:Also den Schlepper fahren zu dürfen ist nicht das Ding, da schwarze Nummern und Zulässiges Gesamtgewicht von etwa 1300kg, das Gesamtgewicht vom Anhänger liegt wohl auch unter dem Leergewicht vom Zugfahrzeug und das ganze ist noch unter 3,5 Tonnen. Einzig die Sache mit den 2 Achsen bin ich mir grad auch nicht sicher...

Mal abgesehen von Führerschein usw. darf man bei schwarzen Kennzeichen nur zugelassene Anhänger dran hängen denn bei schwarzen Kennzeichen ist z.B. nur die Zugmaschine versichert wogegen bei grünen Kennzeichen in der Landwirtschaft ein kompletter Zug Versichert wird (Bis 25km/h)

Gruß Mathias

Re: Anhänger

Verfasst: Do 27. Jan 2011, 09:16
von wisbo
Mathias hat geschrieben: Mal abgesehen von Führerschein usw. darf man bei schwarzen Kennzeichen nur zugelassene Anhänger dran hängen denn bei schwarzen Kennzeichen ist z.B. nur die Zugmaschine versichert wogegen bei grünen Kennzeichen in der Landwirtschaft ein kompletter Zug Versichert wird (Bis 25km/h)
Gruß Mathias
Was, wenn ein Landwirt einen zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger (25 km/h) an ein Fz. mit schw. Kennzeichen hängt und damit seiner LoF-Tätigkeit nachgeht?

Legal oder nicht?

Re: Anhänger

Verfasst: Do 27. Jan 2011, 09:47
von MotorenMatze
Hallo,

also von einem 2km/h Anhänger habe ich noch nix gehört was soll das sein??
Ich habe noch keinen Landwirt mit einem schwarzen Kennzeichen gesehen wären ja doof wenn Sie freiwillig Steuern bezahlen würden.

Die "Landwirte" die du meinst mit schwarzen Zeichen sind Lohnunternehmen und die haben ihre Anhänger alle angemeldet musst du mal drauf achten.

Gruß Mathias

Re: Anhänger

Verfasst: Do 27. Jan 2011, 10:44
von wisbo
Mathias hat geschrieben:Hallo,
also von einem 2km/h Anhänger habe ich noch nix gehört was soll das sein??
Ein Tippfehler, ist auf 25 korrigiert.

Ich habe noch keinen Landwirt mit einem schwarzen Kennzeichen gesehen wären ja doof wenn Sie freiwillig Steuern bezahlen würden.

Gruß Mathias
Wenn Bauer mit seinem PKW abends zur Kneipe fährt, braucht er ein schw. Kennzeichen.
Wenn er mit diesem PKW (schw.) und einem "grünen" oder nicht zugel.(25 km/h)- Viehanhänger einen Bullen zu Schlachthof fährt,
sollte das legal sein.

Re: Anhänger

Verfasst: Do 27. Jan 2011, 20:53
von wollitell1704
Ist es auch, ich darf auch hinter meinem Schlepper nen Anhänger von nem Landwirt hängen, wenn ich ihn zum Beispiel bei der Ernte helfe. Möbel transportieren ist nicht. Mir gehts auch nur darum, wenn ich den Anhänger jetzt zulasse, meinen Schlepper darf ich fahren, auch mit Anhänger lt. Klasse B oder eben mit L falls ich in der Lof tätig bin. Aber, darf ich mit Klasse B einen zweiachsigen Anhänger fahren, wenn Gesamtgewicht usw. passt? Also beides angemeldet mit schwarzen Nummern.
Das mit dem gezogenen Arbeitsmaschine hab ich mir jetzt abgeschminkt, macht hierzulande kein Prüfer mit, doof, aber was soll man machen. Nur, wenn ich den Anhänger jetzt anmelde, und ihn dann nicht fahren darf, dann kann ich auch so weitermachen wie bisher, nämlich einfach so fahren.