Hallo zusammen,
aus meiner Zeit als Traktorensammler habe ich mich sehr genau wegen Nummernschilder/ Zulassungsarten von Oldtimern und Anhängern informiert.
Ob also der Anhänger gezogen werden darf liegt auch am ziehenden Fahrzeug
Hier die verschiedenen arten von Zulassungen für Traktoren und was das für den Anhänger bedeutet:
Traktor oder Zugmaschine mit Grünen Kennzeichen:
Bedingung: Land oder Forstwirtschaft, man muss in die Berufsgenossenschaft einzahlen also muss man Landwirtschaf betreiben.
Hier darf ein Anhänger welcher eine ABE Besitzt gezogen werden. ABER nur zu Land- oder Forstwirtschaftlich Zwecken.
Mit einem Traktor mit grünem Kennzeichen darf man
nicht zu einer Oldtimer-Veranstaltung fahren das ist genau genommen Steuerhinterziehung! Für die Fahrt zu einem Oldtimertreffen muss dann ein Kurzzeitkennzeichen angebracht werden. Ausgenommen sind Brauchtumsveranstaltungen.
Traktor oder Zugmaschine mit Roten-Oldtimerkennzeichen (07er) Kennzeichen:
Bedingung: Odtimer müssen einmalig TÜV haben, Es können 10 Fahrzeuge mit den Schildern angemeldet werden. Versichert wird das stärkste Fahrzeug.
Steuern sind Pauschal ca. 200€ für alle Fahrzeuge.
Mit 07er Kennzeichen dürfen nur Oldtimer-Veranstaltungen besucht werden und Werkstatt und Probefahrten sind erlaubt. Es muss ein Fahrtenbuch geschrieben werden.
Anhänger müssen ein eigenen Kennzeichen besitzen. Es ist keienerlei Arbeit mit dem Fahzeug erlaubt.
Traktor oder Zugmaschine mit Schwarzem Kennzeichen:
Bedingung: TÜV des Traktors, Versicherung und Steuern!
Alle fahrten sind erlaubt. (Auch das sonntägliche Brötchen holen

)
Anhänger müssen eine eigene Zulassung besitzen.
Aus diesem Grund (Wir hatten damals noch Landwirtschaft) Benötigte ich als ein dreifarbiges Nummernschild (Rot-Schwarz-Grün)
Entschieden habe ich mich für die Variante: Traktor Schwarzes Kennzeichen, Kugelkopf montiert (und eintragen lassen als Anhängepunkt) und PKW-Anhänger dahinter.
@Meisteradam
Die Zulassung eines Anhängers als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" ist unmöglich! Denn ein Anhänger ist nicht
selbstfahrend. Ich denke dein Bekannter hat den Anhänger als "Arbeitsmaschine" (ohne selbsfahrend) zugelassen (wie z.B. ein Baustellenkompressor) hier muss aber auch der Anhänger TÜV bekommen und zugelassen sein!
Gruß Mathias